Stiftungsgremium

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Präsidium des Stiftungsrates
Lydia Hörler, Rosenböheli 10, 9050 Appenzell Meistersrüte

Mitglieder des Stiftungsrates
Maria Dörig, Böhlisjockes 19, 9057 Weissbad
Albert Streule, Hauptgasse 35, 9050 Appenzell
Regula Sonderegger, St. Antonstrasse 37, 9413 Oberegg
Marie-Theres Koster, Sälde 1, 9050 Appenzell

Der Stiftungsrat wird von der Präsidentin/vom Präsidenten, so oft es die Geschäfte erfordern, einberufen. Der Stiftungsrat ist zuständig für:

a) die Formulierung der kantonalen Stiftungspolitik im Rahmen der Stiftungspolitik von Pro Senecute Schweiz

b) Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung

c) die Wahl der Vertretung in die Stiftungsversammlung von Pro Senectute Schweiz

d) Stellungnahmen zuhanden des Stiftungsrates Pro Senectute Schweiz

e) die grundsätzlichen Entscheide bezüglich Zusammenarbeit von Pro Senectute AI mit anderen kantonalen und regionalen Organisationen der Altersarbeit

f) die Genehmigung und die Überwachung des Budgets

g) die Bewilligung von Krediten ausserhalb des ordentlichen Budgets

h) die Überwachung der Arbeit der Geschäftsstelle

i) die Festlegung der allgemeinen Anstellungsbedingungen, wobei für die Stelleneinreihung sowie die Lohnbestandteile die personalrechtliche Gesetzgebung des Kantons Appenzell I.Rh. gilt.