Haben Sie auch schon mal eine Situation erlebt, bei der Sie die Verwaltung Ihrer Finanzen gerne in andere Hände gegeben hätten?
Unser Beratungsteam übernimmt dies gerne für Sie. Ihre finanziellen Verhältnisse müssen dabei überschaubar sein. Eine kostenlose Beratung kann entweder bei uns auf der Beratungsstelle oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.
Ansonsten vermitteln wir Ihnen ein Treuhandbüro, das diese Aufgaben übernehmen kann.
Wir unterstützen Menschen ab 60 Jahren, die überschaubare finanzielle Verhältnisse haben, beim Ausfüllen der Steuererklärung.
Diese Dienstleistung ist kostenlos für:
Für allen anderen Personen verrechnen wir diese Dienstleistung. Die Tarife richten sich nach Ihrem steuerbaren Einkommen und Vermögen.
Bei aufwändigen Steuerverhältnissen vermitteln wir Ihnen ein Treuhandbüro.
Ergänzungsleistungen erhalten Rentner, die Ihre minimalen Lebenskosten nicht decken können. Dann stehen Ihnen Ergänzungsleistungen zu. Ob und wie viel Sie erhalten, ist gesetzlich festgeschrieben. Bei der Berechnung helfen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
Auch können Sie den Anspruch mit unserem EL-Rechner selbst berechnen:
Wann besteht Anspruch auf Hilflosenentschädigung?
Wenn Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen benötigt wird.
Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der IV «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigung erhalten.
Auch als hilflos gelten volljährige Versicherte, die dauernd auf lebenspraktische Begleitung angewiesen sind und zu Hause leben.
Zudem wird berücksichtigt, ob besonders aufwendige Pflege oder Überwachung benötigt wird. Je nach Ausmass der Hilflosigkeit werden drei Schweregrade - leicht, mittel und schwer - unterschieden.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Genügt Ihre Rente nicht, um alle nötigen Ausgaben zu bezahlen?
Die individuelle Finanzhilfe unterstützt Sie bei dringend notwendigen Ausgaben, die weder durch private Mittel noch durch die Sozialversicherungen bezahlt werden. Der bewilligte Betrag wird unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation festgelegt.
Unsere Mitarbeiter Informieren Sie gerne darüber, ob Sie die Kriterien für ein Gesuch erfüllen.
Die individuelle Finanzhilfe wird aus der AHV finanziert. Über die eingegangenen Anträge entscheidet Pro Senectute im Auftrag des Bundes.