Über uns

Pro Senectute Appenzell Innerrhoden setzt sich für die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität bis ins hohe Alter ein.

Neben der sozialen Unterstützung, welche Beratung und verschiedene Dienste umfasst, bieten wir Möglichkeiten in den Bereichen Bildung und Sport. Ein wichtiger Bestandteil sind unsere gesellschaftlichen Aktivitäten.

René Kuster

René Kuster
071 788 10 21

Geschäftsleiter / Sozialberatung in Appenzell
Sozialarbeiter FH

 

Ingrid Albisser

Ingrid Albisser
071 788 10 26

Sozialberatung in Appenzell und Oberegg
Bildung und Kultur
Sozialarbeiterin HFS
 


Melden Sie sich direkt unter 071 788 10 21

Wir nehmen uns Zeit für Sie.

Kontaktieren Sie uns.

Die Geschäftsstelle von Pro Senectute Appenzell Innerrhoden befindet sich an der Marktgasse 10c in Appenzell (hinter der Landeskanzlei) im Zentrum von Appenzell.

Pro Senectute Appenzell Innerrhoden
Marktgasse 10c
9050 Appenzell
071 788 10 21

 

Öffnungszeiten Geschäfts- und Beratungsstelle:
Montag-Freitag 08.00 - 12.00  und 14.00 - 17.00
Gesprächstermine sind auch ausserhalb dieser Zeiten möglich.
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

Sozialberatung Oberegg
Ingrid Albisser
071 788 10 26 (Termin nach telefonischer Vereinbarung)

Ortsvertretung Oberegg
Alexandra Sonderegger
St. Antonstrasse 12
9413 Oberegg

079 329 15 33

Präsidium des Stiftungsrates
Lydia Hörler, Rosenböheli 10, 9050 Appenzell Meistersrüte

Mitglieder des Stiftungsrates
Maria Dörig, Böhlisjockes 19, 9057 Weissbad
Albert Streule, Hauptgasse 35, 9050 Appenzell
Regula Sonderegger, St. Antonstrasse 37, 9413 Oberegg
Marie-Theres Koster, Sälde 1, 9050 Appenzell

Der Stiftungsrat wird von der Präsidentin/vom Präsidenten, so oft es die Geschäfte erfordern, einberufen. Der Stiftungsrat ist zuständig für:

a) die Formulierung der kantonalen Stiftungspolitik im Rahmen der Stiftungspolitik von Pro Senecute Schweiz

b) Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung

c) die Wahl der Vertretung in die Stiftungsversammlung von Pro Senectute Schweiz

d) Stellungnahmen zuhanden des Stiftungsrates Pro Senectute Schweiz

e) die grundsätzlichen Entscheide bezüglich Zusammenarbeit von Pro Senectute AI mit anderen kantonalen und regionalen Organisationen der Altersarbeit

f) die Genehmigung und die Überwachung des Budgets

g) die Bewilligung von Krediten ausserhalb des ordentlichen Budgets

h) die Überwachung der Arbeit der Geschäftsstelle

i) die Festlegung der allgemeinen Anstellungsbedingungen, wobei für die Stelleneinreihung sowie die Lohnbestandteile die personalrechtliche Gesetzgebung des Kantons Appenzell I.Rh. gilt.